Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung ist das höchste Organ unseres Vereins und findet jährlich im ersten Quartal (in der Regel im März) statt.

Alle Mitglieder bekommen mindestens acht Tage vorher eine schriftliche Einladung mit der Tagesordnung.

Stimm- und wahlberechtigt auf der Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Mitglieder unter 16 Jahren können an der Jahreshauptversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen.

Weitere Informationen zur Jahreshauptversmmlung können unserer Satzung entnommen werden.